Seit November 2024 gilt eine neue gesetzliche Regelung bezüglich Messer bei öffentlichen Veranstaltungen.
Messerrecht
Das Thema ist relativ komplex, so dass ich mich hier ausschließlich mit von mir angebotenen Messern beschäftige.
Alle von mir angebotenen Messer und Bestecke sind auch weiterhin legal.
Der Paragraph 42 Waffengesetz sagt, dass bei öffentlichen Großveranstaltungen und Messen und Märkten keine Messer geführt werden dürfen.
Hier sind die Ausnahmen geregelt:
(4a) Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern.
Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:
1. Anlieferverkehr,
2. Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten und von den Gewerbetreibenden Beauftragte, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
3. Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern,
4. Personen, die ein Messer in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit Öffentlichem Verkehr sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des Öffentlichen Personenverkehrs, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können und die einem Hausrecht unterliegen mit Zustimmung des Hausrechtsbereichsinhabers führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthaltes in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht,
5. das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen,
6. Rettungskräfte und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Tätigkeit,
7. Mitwirkende an Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, Theateraufführungen oder historischen Darstellungen, wenn zu diesem Zweck Messer geführt werden
,
8. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen,
9. Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,
10. Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen.
Ein Messer oder Fuhrmannsbesteck darf weiterhin legal zur Tracht getragen werden, auf auf Märkten oder Festen !
In Waffenverbotszonen gilt ein striktes Trageverbot, das Messer darf also nicht zugriffsbereit getragen werden, auch kein Klappmesser. Man darf ein legales Messer aber sehrwohl durch eine Waffenverbotszone nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen transportieren wenn dieses z.B. in einem Rucksack verstaut ist.
Natürlich kann auch ein Festwirt an einem x-beliebigem Fest von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt zum Festzelt mit Messer verweigern, wie er auch den Zutritt mit grünem Hemd verweigern könnte.